Zur Beurteilung der Verhältnismässigkeit des Abbruchverbotes hat die BVD ein Gutachten über den Zustand und die Sanierungsfähigkeit des Gebäudes sowie über allfällige Nutzungsmöglichkeiten und deren Wirtschaftlichkeit eingeholt.28 Der Gutachter führt in seinem Gutachten vom 8. Februar 2024 aus, der Zustand des Bauernhauses sei schlecht und es sei so nicht nutzbar. Der Wohnteil sei seit 20 Jahren nicht mehr genutzt und auch nicht mehr beheizt worden. Mit den heutigen Möglichkeiten seien aber eigentlich alle Gebäude technisch sanierungsfähig.