e) Anlässlich des Augenscheins vom 16. November 2023 bestätigte der Vertreter der KDP, dass ihr aus dem Jahr 2013 stammende Bericht nach wie vor Gültigkeit habe.17 Darin legt die KDP überzeugend dar, dass es sich beim umstrittenen Bauernhaus um ein Objekt von grossem kulturund baugeschichtlichem Wert handelt. Das Rechtsamt konnte sich anlässlich des Augenscheins sodann davon überzeugen, dass das Bauernhaus mit seiner Lage direkt an der Strassenkreuzung nach B.________ und aufgrund der ansonsten ländlich geprägten, kaum besiedelten Umgebung prominent in Erscheinung tritt und von Weitem zu sehen ist. Es ist daher nachvollziehbar, wenn