a) Das AGR führte mit Verfügung vom 29. Juni 2022 aus, gestützt auf den Bericht der KDP vom 26. August 2013 müsse dem Bauernhaus Neuhaus H.________ ein ausserordentlicher kultureller, historischer, siedlungsbezogener wie auch ästhetischer Wert zugesprochen werden, welcher ein öffentliches Interesse am Erhalt dieses Gebäude rechtfertige. Ein kompletter Abbruch würde zu einer unwiderruflichen Zerstörung dieser kultur- und baugeschichtlich bedeutsamen ehemaligen Postablage und Pferdewechselstation führen. Damit stünden dem Vorhaben überwiegende Interessen entgegen und die Zonenkonformität für den Abbruch des Bauernhauses Nr. H.________ könne nicht bestätigt werden.