Mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 reichte der Beschwerdeführer Unterlagen zu den im Jahr 2019 vorgenommenen statischen Abklärungen zu den Akten. Die KDP nahm mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 zum Augenscheinprotokoll Stellung. Von der Gemeinde und dem AGR ging keine Stellungnahme zum Augenscheinprotokoll ein. 5. Das Gutachten von Herrn A.________ vom 8. Februar 2024 ging am 13. Februar 2024 beim Rechtsamt ein. Mit Verfügung vom 15. Februar 2024 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen.