Am Beschwerdeverfahren werde er nicht teilnehmen. Mit Eingabe vom 24. August 2023 führte die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) aus, inhaltlich äussere sie sich nicht zum Verfahren, da es sich nicht um ein Objekt des kantonalen Inventars (K-Objekt) handle. Das Objekt Neuhaus Nr. H.________ sei im Rahmen des Revisionsverfahrens überprüft worden. Entgegen dem Antrag des Berner Heimatschutzes sei es aber nicht auf schützenswert aufgestuft worden, weil in der Zwischenzeit der Bewertungsmassstab für Baudenkmäler aufgrund des 2017 eingefügten Art. 10d Abs. 2a BauG3 deutlich strenger geworden sei.