3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dem Berner Heimatschutz, Regionalgruppe Biel-Seeland, wurde als Einsprecher Gelegenheit zur Beteiligung am Beschwerdeverfahren als Partei unter Einreichung einer Beschwerdeantwort gewährt. Mit Stellungnahme vom 25. August 2023 äusserte sich der Berner Heimatschutz zum Beschwerdeverfahren und führte gleichzeitig aus, mit dem Bauentscheid und dem entsprechenden Abbruchverbot seien seine Ansprüche erfüllt worden. An den Argumentationspunkten zum Erhalt der Liegenschaft halte er fest. Am Beschwerdeverfahren werde er nicht teilnehmen.