4. Eventualiter: Die Angelegenheit sei im Sinne der Erwägungen der BVD an die Vorinstanz zurückzuweisen. 5. Der Beschwerdegegner [gemäss Rubrum der Beschwerde der Berner Heimatschutz] sei zu den Verfahrenskosten sowie zu einer angemessenen Parteientschädigung zzgl. MwSt. zugunsten der Beschwerdeführenden [richtig: dem Beschwerdeführer] zu verurteilen. B. Formeller Antrag 1. Dem Beschwerdeführer sei vollumfängliche Akteneinsicht in die Verfahrensakten der Vorinstanz sowie in die zu edierenden Aktenstücke zu erteilen und die Akten seien dem Unterzeichnenden per Post zuzustellen.»