«4.1 Es wird festgestellt, dass das AGR mit Verfügung vom 29. Juni 2020 die Zonenkonformität nach Artikel 16a RPG und die Ausnahmebewilligung nach Artikel 24 ff. RPG verweigert. 4.2 Die Abbruchbewilligung gemäss Baugesuch 04/2019 für das Bauernhaus wird nicht erteilt. 4.3 Die Abbruchbewilligung gemäss Baugesuch 04/2019 für die zwei Silos wird erteilt.» 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 21. Juli 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt Folgendes: