1/20 BVD 110/2023/116 14. April 2023 ab. Dem Gebäude Nr. I.________ wurde sodann sein bisheriger Status als erhaltenswertes Baudenkmal mit teilrevidiertem Bauinventar der Gemeinde entzogen, womit dieses mit der erwähnten Verfügung vom 14. April 2023 aus dem Bauinventar entlassen wurde. Gestützt auf die Verfügungen des AGR verfügte die Gemeinde mit Bauentscheid vom 29. Juni 2023 Folgendes: