Mit Verfügung vom 29. Juni 2022 verweigerte das AGR für den beantragten Abbruch des Bauernhauses Nr. H.________ sowie den Anbau der Garage an das Gebäude Nr. I.________ sowohl eine Bewilligung nach Art. 16a RPG1 (Zonenkonformität) als auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG. Mit separater Verfügung vom 14. Juni 2023 beurteilte es dagegen den Abbruch der beiden Silos als zonenkonform. Einen Antrag des Berner Heimatschutzes auf Aufstufung des Gebäudes Nr. H.________ zu einem schützenswerten Baudenkmal wies das Amt für Kultur des Kantons Bern mit Verfügung vom 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700).