Besucherparkplätze sind sinnvollerweise einfach und oberirdisch zugänglich. Zudem werden durch die Errichtung der Besucherparkplätze an der vorgesehenen Stelle keine privaten oder öffentlichen Interessen beeinträchtigt. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli hat folglich auch diesbezüglich die Ausnahmebewilligung gestützt auf das hinreichend begründete Ausnahmegesuch und den positiven Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 17. Mai 202238 zu Recht erteilt.