Die Grundfläche des Container-abstellplatzes beschränkt sich auf knapp 4 m2 und die Höhe des zwei Seiten umschliessenden Geländers beträgt lediglich 1 m. Ausserdem könnte der ganze Containerstandort bei einer späteren Inanspruchnahme des Strassenraums durch das Gemeinwesen ohne weiteres verschoben werden. Schliesslich ist nachvollziehbar, dass die gewählte Anordnung des Containerabstellplatzes an dieser für die Kehrichtabfuhr leicht erreichbaren Stelle an der A.________strasse – notabene direkt neben dem bereits bestehenden Containerabstellplatz der Nachbarparzelle Leissigen Grundbuchblatt Nr. M.________36 – äusserst vorteilhaft ist.