Gestützt auf die hinreichende Begründung im betreffenden Ausnahmegesuch hat die Gemeinde Leissigen bzw. das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Ausnahmebewilligung für alle diese innerhalb des Strassenabstands geplanten Bauten erteilt.35 Insbesondere beim Containerstandort handelt es sich fraglos sowohl in baulicher als auch in funktioneller Hinsicht um eine kleine und leicht entfernbare Baute im Sinne von Art. 28 BauG: Die Grundfläche des Container-abstellplatzes beschränkt sich auf knapp 4 m2 und die Höhe des zwei Seiten umschliessenden Geländers beträgt lediglich 1 m.