Ferner ragt auch der vorgesehene Veloabstellplatz südlich des geplanten Mehrfamilienhauses in den Gemeindestrassenabstand von 3.6 m hinein. Im Baugesuchsplan «Grundriss Umgebung (Baueingabe Nachtrag 4)» vom 20. Januar 2023 ist hingegen erkennbar, dass entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers die Errichtung der Natursteinstützmauer beim Besucherparkplatz P1 auf der Ostseite des Bauprojekts vollumfänglich ausserhalb des besagten Strassenabstands geplant ist. Letzteres bestätigte die Beschwerdegegnerin schliesslich auch in ihrem Schreiben zum überarbeiteten Ausnahmegesuch vom 1. November 2022.34