Die gesetzlichen und reglementarischen Bauabstände von öffentlichen Strassen haben verkehrsplanerische, verkehrspolizeiliche und wohnhygienische Bedeutung. Sie halten einerseits den Raum frei, um einen Ausbau der Strasse zu ermöglichen, schützen die Anstösserinnen und Anstösser vor lästigen Auswirkungen des Strassenverkehrs und die Strassenbenützerinnen und -benützer vor Gefährdung aus den anstossenden Grundstücken. Sie ersetzen den Grenzabstand zur Strassenparzelle.32