DG (Baueingabe Nachtrag 2)» vom 3. Oktober 2023 überprüfen und gibt lediglich betreffend einer geringfügigen Abweichung zu einer Bemerkung Anlass: Beim Teilbereich G des Gebäudeumfangs ist das entsprechende Mass im Plan mit 3.27 m angegeben, in der Zusammenstellung aller Teilbereiche bzw. der Summenberechnung hingegen mit 3.29 m. Aber selbst wenn der Gebäudeumfang dementsprechend kleiner wäre und somit nur 64.18 m anstatt 64.2 m betragen würde, ändert dies nichts an der korrekten Feststellung, dass das Untergeschoss das fertige Terrain im Mittel um weniger als 1.2 m überragt. 27 Vorakten, pag. 49. 28 Gesamtbauentscheid vom 21. Juni 2023, Erwägung 13.2, Seite 14.