Die berechneten und separat aufgeführten Flächen zwischen oberkant Erdgeschossfussboden und fertigem Terrain lassen sich grösstenteils anhand der betreffenden Massangaben im Baugesuchsplan «Fassaden (Baueingabe Nachtrag 2)» vom 3. Oktober 2022 überprüfen und erscheinen allesamt plausibel. Die vorgenommene Berechnung des Gebäudeumfangs lässt sich sodann anhand der betreffenden Massangaben im Baugesuchsplan «Grundrisse UG / 1. OG / DG (Baueingabe Nachtrag 2)» vom 3. Oktober 2023 überprüfen und gibt lediglich betreffend einer geringfügigen Abweichung zu einer Bemerkung Anlass: