In der erwähnten Berechnung zeigt die Beschwerdegegnerin auf, wie das Mittel des terrainüberragenden Bereichs des Untergeschosses zu bestimmen ist: Die Summe aller Flächen zwischen oberkant Erdgeschossfussboden und fertigem Boden wird geteilt durch den Gebäudeumfang. Die berechneten und separat aufgeführten Flächen zwischen oberkant Erdgeschossfussboden und fertigem Terrain lassen sich grösstenteils anhand der betreffenden Massangaben im Baugesuchsplan «Fassaden (Baueingabe Nachtrag 2)» vom 3. Oktober 2022 überprüfen und erscheinen allesamt plausibel.