c) Im Baugesuchsplan «Schnitte (Baueingabe Nachtrag 2)» vom 3. Oktober 2022 ist ersichtlich, dass die Maximalhöhe der Kniewand von 1.2 m tatsächlich überschritten ist. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli hielt jedoch zu Recht fest, dass gemäss den «Berechnungen UG 1:100» vom 28. Februar 202227 das Untergeschoss das fertige Terrain im Mittel lediglich um 1.18 m überragt und es somit nicht an die Geschosszahl anzurechnen ist.28 In der erwähnten Berechnung zeigt die Beschwerdegegnerin auf, wie das Mittel des terrainüberragenden Bereichs des Untergeschosses zu bestimmen ist: