b) Der Beschwerdeführer bringt diesbezüglich vor, dass die geplante Kniewand beim Liftschacht und evtl. die Kniewand zwischen Küche und Balkon höher als 1.2 m seien und falls das Untergeschoss das fertige Terrain im Mittel um mehr als 1.2 m überrage, die maximale Geschosszahl überschritten wäre.