Jedoch ist aufgrund der angegebenen Höhekoten im Absteckungsprotokoll für die Profilierung der B.________AG vom 21. Januar 2022 sowie der Angaben zum gewachsenen Terrain und der zusätzlich angegebenen Falllinien in den Baugesuchsplänen «Schnitte (Baueingabe Nachtrag 2)» und «Fassaden (Baueingabe Nachtrag 2)» vom 3. Oktober 2022 erkennbar, dass auf dem betreffenden Grundstück eine ziemlich gleichmässige Hangneigung besteht. Dies lässt die vorgenommene Bestimmung der Falllinie im Gebäudeinnern und die davon abgeleitete massgebliche Hangneigung zumindest äusserst plausibel erscheinen, da die Hangneigung an allen ermittelten Stellen mehr als 10% beträgt.