d) Die Gemeinde Leissigen verwies in ihrer Stellungnahme vom 29. Juli 202223 auf das Bestandteil der Baugesuchakten bildende Absteckungsprotokoll für die Profilierung der B.________AG (Kreisgeometer) vom 21. Januar 202224, welches an 15 Stellen des geplanten Gebäudes die genaue Terrainhöhe nennt, sowie auf die von der Beschwerdegegnerin eingereichte Berechnung mit Schemaskizze vom 28. Januar 202225 betreffend die Grundstückneigung. Letzterer ist zu entnehmen, dass die Hangneigung entlang der Westfassade und einer Linie innerhalb des Gebäudes, die in etwa durch den Gebäudeschwerpunkt verläuft, ermittelt wurde.