b) Gemäss Baugesuchsplan «Fassaden (Baueingabe Nachtrag 2)» vom 3. Oktober 2022 beträgt die Gebäudehöhe bei der Nordfassade 8.93 m, bei der Ostfassade 8.24 m, bei der Südfassade 6.94 m und bei der Westfassade 7.88 m. Nordseitig des geplanten Mehrfamilienhauses wäre die maximal zulässige Gebäudehöhe folglich überschritten. Die Vorinstanz geht jedoch davon aus, dass vorliegend die Voraussetzungen für den Hangzuschlag gemäss Art. 212 Abs. 4 GBR erfüllt sind und somit die maximale Gebäudehöhe auch bei der Nordfassade eingehalten wird.