Fassadenintegrierende Balkone und Rücksprünge in der Fassade blieben unberücksichtigt. Entscheidend sei, wie das Dach und die Fassade des obersten Geschosses in Erscheinung trete.20 18 Siehe zum Ganzen beispielsweise die Fotos und Visualisierungen in den Vorakten, pag. 52 ff., 163 f. und 258. 19 Gesamtbauentscheid vom 21. Juni 2023, Erwägung 13.2, Seite 13. 20 Vorakten, pag. 169. 6/13 BVD 110/2023/115