a) Gemäss den Baugesuchsplänen zum vorgesehenen Mehrfamilienhaus ist an dessen Südfassade beim Eingangsbereich ein Rücksprung geplant. An der diagonal gegenüberliegenden Ecke auf der Nordseite sind auf allen Geschossen fassadenintegrierte Balkone vorgesehen, weswegen auch dort die Umfassungsmauer entsprechend zurückversetzt ist. Der Beschwerdeführer bringt diesbezüglich vor, dass die Proportionen der Südfassade des vorliegenden Bauprojekts den geltenden Vorschriften des GBR widersprechen würden und die Fassadenhöhe daher zwingend zu reduzieren sei.