Zusammengefasst kann somit festgehalten werden, dass die Ausführungen im Fachbericht des Berner Heimatschutzes vom 23. Mai 2022 überzeugen. Auch die Würdigung des Vorhabens durch die Gemeinde Leissigen erweist sich als plausibel und nachvollziehbar. In Übereinstimmung mit der Einschätzung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli19 sieht auch die BVD keinen Anlass, die sich nicht widersprechenden fachlichen Beurteilungen der Gemeinde und des Berner Heimatschutzes in Frage zu stellen. Die Beschwerde erweist sich folglich in Bezug auf die Gesamtwirkung des geplanten Bauprojekts auf das Ortsbild als unbegründet.