Dies ergibt sich insbesondere mit Blick auf die umliegenden Gebäude, welche gemäss dem Zonenplan der Gemeinde Leissigen auf den betreffenden Parzellen entlang der mittig durch den Ortsbildschutzperimeter «Dorf» verlaufenden A.________strasse mehrheitlich näher an dieser Verkehrsachse ausgerichtet sind. Mit dem vorgesehenen Neubauprojekt wird diese Ausrichtung der Gebäude entlang der A.________strasse im Grundsatz weitergeführt, was unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauungsstruktur zu begrüssen ist. Eine einheitliche «ortsbildende Flucht» entlang der nördlich des Bauprojekts verlaufenden Hauptstrasse lässt sich entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers kaum erkennen: