f) Sowohl die Gemeinde als auch der Berner Heimatschutz haben das Bauvorhaben aus ästhetischer Sicht als bewilligungsfähig beurteilt. Das geplante Gebäude steht aus ortsbaulicher Sicht an der richtigen Stelle innerhalb der betreffenden Parzelle und fügt sich gut in die bestehende Bebauungsstruktur der Umgebung ein. Dies ergibt sich insbesondere mit Blick auf die umliegenden Gebäude, welche gemäss dem Zonenplan der Gemeinde Leissigen auf den betreffenden Parzellen entlang der mittig durch den Ortsbildschutzperimeter «Dorf» verlaufenden A.________strasse mehrheitlich näher an dieser Verkehrsachse ausgerichtet sind.