3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli beantragt mit Schreiben vom 4. August 2023 die Abweisung der Beschwerde, ohne sich inhaltlich dazu zu äussern. Mit Schreiben vom 14. August 2023 beantragt die Beschwerdegegnerin ebenfalls ohne weitere Präzisierungen die Abweisung der Beschwerde. Auch die Gemeinde Leissigen verzichtet in ihrem Schreiben vom 24. August 2023 darauf, zu den einzelnen Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen und beantragt die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und Bestätigung des Gesamtbauentscheids vom 21. Juni 2023.