2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 21. Juli 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 21. Juni 2023 und wiederholt dabei grösstenteils die bereits in seiner Einsprache vom 27. Mai 2022 vorgebrachten Punkte. Dabei macht er insbesondere geltend, das vorgesehenen Bauprojekt störe das Ortsbild im Ortsbildschutzperimeter und es hätte im Baubewilligungsverfahren zwingend die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) beigezogen werden müssen. Ferner macht er die Verletzung diverser baupolizeilicher