1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 17. März 2022 bei der Gemeinde Leissigen ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf Parzelle Leissigen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt im Ortsbildschutzgebiet «Dorf». Die Gemeinde Leissigen leitete das Gesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weiter, welches mit Gesamtbauentscheid vom 21. Juni 2023 der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung erteilte.