Ob es sich dabei allenfalls um eine bewilligungsfreie Baute im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Bst. i BewD15 handelt, ist ferner irrelevant, da auch bewilligungsfreie Bauvorhaben die Strassenabstände wahren müssen.16 Auch dass das Gelände schon jetzt einen Terrainsprung aufweist, tut hier nichts zu Sache, befindet sich dieser gemäss der Ansicht Süd im Bauplan «BP_Ansichten & Schnitt 1_100» vom 6. Dezember 2022 doch rund 4 m weiter innerhalb der betreffenden Parzelle.