Auch die Gemeinde Steffisburg äussert sich in ihrer Stellungnahme vom 24. Juli 2023 dahingehend, dass mit dem vorliegenden Projekt der für Fuss- und Radwege massgebliche Strassenabstand von 2 m eingehalten sei. Für Vorplätze und Parkplätze, wie auch für Versickerungsanlagen werde nach gängiger Gemeindepraxis eine Ausnahme vom Strassenabstand bis auf 0.5 m erteilt. Bezüglich der Umgrenzungsmauern gelte die Vorschrift für Einfriedungen und Zäune nach Art. 56 SV, wonach diese bis zu einer Höhe von 1.2 m auf die Gehweghinterkante (Parzellengrenze) gestellt werden dürften.