c) Mit Amtsbericht vom 5. Januar 2023 beurteilte die zuständige Abteilung Tiefbau/Umwelt der Gemeinde Steffisburg die Unterschreitung des Strassenabstands und hielt fest, dass die geplanten Bauten und Anlagen weder die notwendigen Sichtlinien noch den Strassenunterhalt beeinträchtigen würden und keine zukünftigen Massnahmen aus dem Verkehrsrichtplan betroffen seien. Die beantragte Ausnahmebewilligung könne daher erteilt werden.