b) Im Bauplan «BP_Grundrisse 1_100» vom 6. Dezember 2022 ist ersichtlich, dass mit dem geplanten Bauvorhaben an mehreren Stellen die Strassenabstände unterschritten werden. So kommt insbesondere die südwestlich des Mehrfamilienhauses vorgesehene Stützmauer mit ihrer gesamten Länge von 17 m nahe der Strassenparzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. M.________ gelegen, wobei der kürzeste Abstand 1.33 m beträgt. Auch die nordöstlich beim Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses geplante Stützmauer mit der sich darauf befindlichen Absturzsicherung liegt innerhalb des Bauverbotsstreifens und kommt bis zu 0.5 m an die Strassenparzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. N.__