4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 15. August 2023 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Gesamtentscheids vom 15. Juni 2023. Auch die Gemeinde Steffisburg beantragt mit ihrer Stellungnahme vom 23. August 2023, dass die Beschwerde der Beschwerdeführenden vollumfänglich abgewiesen und der Gesamtentscheid bestätigt wird. Mit Replik vom 16. Oktober 2023 nehmen die Beschwerdeführenden erneut Stellung und halten an ihren Ausführungen in der Beschwerde vollumfänglich fest.