3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 17. Juli 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 15. Juni 2023 und die Erteilung des Bauabschlags, eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Dabei bestreiten sie unter anderem die Rechtmässigkeit der gewährten Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands.