Es ist denkbar, dass die Beurteilung anders ausfallen würde, wenn ein Vorhaben für eine beschränkte, aber mehr als einige wenige Jahre umfassende Dauer geplant wäre. Darauf ist hier nicht näher einzugehen, da die Bewilligung hier nur für einen Zeitraum von fünf Jahren bzw. bis August 2028 beantragt wird. Eine allfällige Verlängerung wäre wiederum bewilligungspflichtig. Die Wirkung auf die Umgebung des Denkmals müsste dann unter Berücksichtigung der Gesamtdauer erneut geprüft werden. 8. Bäume