Damit ist der Erhalt des kulturellen Werts des Baudenkmals gesichert und dieses wird durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Entsprechendes gilt für das Ortsbild, das sich nach Entfernung des Provisoriums wieder wie vorher präsentiert. Bei einer auf fünf Jahre begrenzten Bewilligung kann demnach nicht verlangt werden, dass das Vorhaben den selben gestalterischen Anforderungen genügt, die für eine dauerhafte Baute gelten würden. Die Farbgebung des Modulbaus und dessen Flachdach stellen bei dieser relativ kurzen und klar begrenzten Zeitspanne keine Bedrohung für den kulturellen Wert der Umgebung dar.