Weiter führt die städtische Denkmalpflege aus, beim Umgebungsschutz seien die Schutzinteressen im Falle eines Provisoriums anders zu gewichten als bei dauerhaften baulichen Veränderungen. Orts- und städtebauliche Aspekte spielten dabei keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Das gelte auch für Fragen der Gestaltung von Provisorien, also beispielsweise der Farbgebung, der Materialisierung oder der Detaillierung. Vorausgesetzt sei eine klare zeitliche Begrenzung der Standdauer des Provisoriums. Diese Voraussetzung sei hier erfüllt.