d) Auf Bitte des Rechtsamtes hat sich die städtische Denkmalpflege zu den Einwänden der Beschwerdeführer geäussert. Sie hält mit Stellungnahme vom 13. November 2023 fest, auch ein provisorisches Vorhaben dürfe das Baudenkmal nicht in seiner Substanz beeinträchtigen. Die Denkmalpflege achte bei entsprechenden Bauvorhaben darauf, dass der Substanzerhalt umfassend und nachweislich gesichert sei. Der Substanzerhalt erstrecke sich auch auf die wichtigen Elemente der Umgebung. Wertvolle Bäume oder schutzwürdige Elemente der Umgebungsgestaltung müssten bei der Platzierung eines Provisoriums berücksichtigt werden.