b) Das geplante Modulbauprovisorium liegt in der Zone für öffentliche Nutzung FB. Die südöstliche Fassade des Bauvorhabens liegt auf der Flucht der Südostfassade der bestehenden Turnhalle. Damit reicht das geplante Modulbauprovisorium bis an die Grenze zur Zone für öffentliche Nutzung FA, ragt aber nicht in diese hinein. Demnach sind die Vorschriften für die Zone für öffentliche Nutzung FA nicht anwendbar, sondern es sind die Vorschriften für die Zone für öffentliche Nutzung FB bzw. die Überbauungsordnung «Volksschule A.________» massgebend. Gemäss dem Zonenplan «Volksschule A.________» beträgt die zulässige oberirdische Geschossfläche 11'000