Die zwischen diesem und dem Gebäude K.________strasse 5 liegende Freifläche wurde aber vergleichbar zu den im Bauinventar erwähnten intimen Höfen auf der Südseite des Areals gestaltet. Dabei darf der denkmalschützerische Aspekt angesichts der provisorischen Natur des Vorhabens nicht überbewertet werden (vgl. Erwägung 7d und e). Hingegen fällt ins Gewicht, dass anstelle des intimen Pausenhofes eine baulich beengte Situation resultieren würde, wenn das Modulbauprovisorium zwischen den Gebäuden K.________strasse 5 und O.________strasse 8 erstellt würde. Am geplanten Standort auf der offenen Fläche südwestlich der Turnhalle ist dies nicht der Fall.