11/18 BVD 110/2023/111 bäuden K.________strasse 5 und O.________strasse 8 ohne Ausnahme von der Baulinie erstellt werden. b) Nach Art. 81 Abs. 1 SG41 kann das zuständige Gemeinwesen Ausnahmen von den vorgeschriebenen Strassenabständen bewilligen, wenn besondere Verhältnisse, insbesondere des Ortsbildes, es rechtfertigen und wenn dadurch weder öffentliche Interessen noch wesentliche nachbarliche Interessen beeinträchtigt werden.