i) Die am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzten Vorschriften verlangen bei neuen Gebäuden nicht nur die Nutzung der Sonnenenergie gemäss den erwähnten Bestimmungen, sondern brachten auch einen Paradigmenwechsel hinsichtlich den Anforderungen bezüglich des Energiebedarfs. An die Stelle der bisherigen Anforderungen und Grenzwerte für den gewichteten Energiebedarf traten Anforderungen und Grenzwerte für die gewichtete Gesamtenergieeffizienz.