Damit sprechen nicht nur private, sondern insoweit auch öffentliche Interessen für die Ausnahme. Das AUE führt in seiner Stellungnahme vom 25. Juli 2023 aus, dass die Energieeffizienz durch Anschaffung neuer Geräte zur Wärmeerzeugung (Splitgeräte bzw. Wärmepumpen) verbessert werden könnte, dies jedoch für eine Nutzungsdauer von 5 Jahren nicht zumutbar bzw. unverhältnismässig wäre. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf dem Dach des Modulbauprovisoriums eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von rund 20 kWp geplant sei. Dazu bestand nach den auf das Baugesuch anwendbaren altrechtlichen Bestimmungen noch keine Verpflichtung. Der heute in Kraft stehende Art.