Die Vorinstanz erachtete diese Voraussetzungen gestützt auf den Amtsbericht des AUE als erfüllt, da das Vorhaben auf 5 Jahre befristet sei, die Gebäudehülle eine effiziente Wärmedämmung aufweise und auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert werde.30 Ferner berücksichtigte sie, dass die Beschwerdegegnerin bestehende Modulbauten, die bisher bei einer anderen Schule eingesetzt wurden, am neuen Ort weiterverwenden möchte.