Für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, die zum geplanten Modulbauprovisorium anreisen und ihre Fahrräder in dessen Nähe an der K.________strasse parkieren wollen, sind daher bereits genügend Fahrradabstellplätze vorhanden.25 Die Beschwerdegegnerin weist ferner in ihrer Beschwerdeantwort darauf hin, dass das geplante Modulbauprovisorium der Unterbringung von Kindergärten und Basisstufen dienen solle und diese jungen Kinder in der Regel noch nicht mit dem Fahrrad zur Schule kämen. Damit ist nachvollziehbar dargetan, dass das streitige Vorhaben wenig Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen bewirkt und diese durch vorhandene Überkapazitäten auf-