Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg mit dem Fahrrad bestreiten, reisen gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerin zumeist auf der Seite O.________strasse oder J.________weg an und parkieren ihre Fahrräder dort. Für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, die zum geplanten Modulbauprovisorium anreisen und ihre Fahrräder in dessen Nähe an der K.________strasse parkieren wollen, sind daher bereits genügend Fahrradabstellplätze vorhanden.25