Auch hier fällt die städtische Lage ins Gewicht, insofern als die kurzen Schulwege und die Gefährdung velofahrender Kinder durch den Stadtverkehr den Bedarf an Veloabstellplätzen senken. Die Beschwerdegegnerin hat im vorinstanzlichen Verfahren darauf hingewiesen, dass die auf der Seite K.________strasse bereits vorhandenen Fahrradabstellplätze regelmässig nicht ausgelastet seien; dort seien aktuell Überkapazitäten vorhanden. Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg mit dem Fahrrad bestreiten, reisen gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerin zumeist auf der Seite O.________strasse oder J.________weg an und parkieren ihre Fahrräder dort.